Warum sollte der Gartenfachberater
Vorstandsmitglied sein?

Laut Satzung muss die fachliche Beratung und Betreuung der Vereinsmitglieder gewährleistet werden. Sie ist ein nicht unerheblicher Bestandteil der Vorstandsarbeit, deshalb sind die vom Fachberater durchzuführenden Aufgaben genauso wie die anderen Vorstandsaufgaben im Vorstand vorzubereiten und zu beschließen.

Der Fachberater hat aber auch den Vorstand in fachlicher Hinsicht zu beraten, wie z.B. vor einer Wertermittlung bei Gartenabgabe, beim Umgang mit Waldbäumen, bei Baufragen usw. Dies spricht dafür, den Fachberater in den Vorstand zu wählen.

Dem Gartenfachberater obliegt, vor allem folgende Aufgaben wahrzunehmen bzw. zu organisieren:
1. Beratung von Vorstand und Vereinsmitgliedern in fachlichen und in kleingartenrechtlichen Fragen bei einer dem BKleingG und der Kleingartenornung entsprechenden Einrichtung und kleingärtnerischen Bewirtschaftung einer Parzelle bzw. deren Wiederherstellung.
2. Mitwirkung bei der Gartenabgabe bei Pachtende insbesondere durch Erarbeitung der vom Vorstand an den weichendenPächter zu erteilenden Auflagen und der Vorgaben für die Wertermittler.
3. Erarbeitung und Umsetzung des Jahresplanes der Gartenfachberatung im Verein.
4. Durchführung von insbesondere unterschriftlich zu bestätigenden fachlichen Belehrungen, wie z.B. zum zulässigen Pflanzenschutzmitteleinsatz.
5. Vorbereitung und fachliche Begleitung von Umgestaltungsmaßnahmen in der Kleingartenanlage, vor allem von nicht verpachteten oder nicht mehr zu vergebenden Gärten.
6. Beratung bei der Anlage von Biotopen, insbesondere im öffentlichen Teil der Anlage, und bei der sachgerechten Pflege des öffentlichen Grüns.
7. Sicherung der eignen Weiterbildung in gärtnerischen und kleingartenrechtlichen Fragen.
8. Organisation bzw. Durchführung von Fachvorträgen, Demonstrationen, Übungen und anderer Form der Gartenfachberatung in der Kleingartenanlage.
9. Organisieren regelmäßiger Gartenbegehungen, u.a. zum Nachweis der kleingärtnerischen gemeinnützigkeit durch das Handeln der Gartenfreunde.
10. Information der Gartenfreunde über naturgemäßes und umweltbewusstes Gärtnern, vor allem über die zweckmäßigsten Mittel und Methoden zur Gesunderhaltung von Boden und Pflanze.
11. Beratung des Vorstandes bei der Gestaltung der Info-Tafeln des Vereins und bei der Anschaffung von Materialien für die Gartenfreunde.

Die Stellung des Gartenfachberaters als wichtigster Ansprechpartner bezüglich des naturgemäßen und umweltbewussten Verhaltens im Garten und des Gärtnerns nach guter fachlicher Praxis wird wesentlich aufgewertet, wenn er Vorstandsmitglied ist.

                                                                                                                                            Quelle: Dr. Rudolf Trepte