Umlegung der Grundgebühr für Wasser

Fragen gibt es immer wieder zur Umlegung der vom Versorger erhobenen Grundgebühr für Wasser auf die Parzellennutzer. Es gibt Auffassungen, sie nicht als Festgebühr, sondern verbrauchsabhängig auf die Gärten umzulegen. Ob die Grundgebühr vom Versorger mengenabhängig oder als Festpreis gestaltet wird, ist nur für den Versorgungsvertrag relevant. Jedoch muss bezüglich der Berechnung der von jedem Gartenfreund zu tragenden Kosten für Wasser davon ausgegangen werden, dass man sich mit dem Anschluss der Parzelle an die vereinseigene Versorgungsanlage lediglich die Möglichkeit gesichert hat, Wasser beziehen zu können. Und für diese Möglichkeit muss man auch einen entsprechenden Obolus entrichten – unabhängig davon, ob man diese Möglichkeit auch nutzt. (Es ist hier nicht anders als beim Festnetzanschluss des Telefons oder bei den Nutzungsmöglichkeiten beim betreuten Wohnen.) Der Aufwand für diese Möglichkeit setzt sich – außer den eigenen Aufwendungen in der Parzelle (Anschlussleitung ab Übergabestelle, Wasseruhr, Wasserhahn usw.) – jedoch nicht nur aus der Grundgebühr des Versorgers zusammen, sondern er beinhaltet zudem:

• Wasserverluste beim An- und Abstellen,
• Wasserverluste durch Leitungsschäden,
• Aufwendungen für Reparaturen am Leitungssystem,
• Rückstellungen für Erneuerung des Leitungssystems,
• aber auch die Verluste durch illegalen Wasserklau.
 
Das Schaffen der Möglichkeit des Bezuges von Wasser betrifft jeden Gartenfreund gleichermaßen. Deswegen ist es gerecht, den verbrauchsunabhängigen Teil der Kosten der Wassernutzung – also nicht nur die Grundgebühr des Versorgers – auf alle Abnehmer (Parzellen) gleichmäßig zu verteilen. Ein solches Herangehen fördert zugleich die Bereitschaft der Gartenfreunde, auch bei Problemen mit der Wasserversorgung (Schäden im Netz, Wasserklau u.a.) nicht wegzusehen.
Das für Wasser Gesagte trifft ähnlich auch auf Strom zu. Mehr zum Problem siehe „Gartenfreund“ – Sachsen aktuell, Juni 2013, S. III und Januar 2011, S. XII–XIII.


                                                                                                                                                                        Quelle:  Dr. Rudolf Trepte