Muss ich an den Schulungsveranstaltungen und Fachvorträgen des Vereins teilnehmen?


Jeder Gartenfreund übernimmt mit seinem Garten zugleich auch die Verpflichtung, ihn kleingärtnerisch im Sinne des BKleingG, des Unterpachtvertrages und der Kleingartenordnung zu nutzen. Es sind also viele Bestimmungen einzuhalten, wie die des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, wie die zur zulässigen Bepflanzung und Bebauung der Parzelle, wie die zum Pflanzenschutz oder die zur Einordnung der Parzelle in die Kleingartenanlage. Vor allem die im BKleingG fixierten Bedingungen müssen eingehalten werden, denn: der Verpächter kann vom Zwischenpächter – und dieser vom Kleingärtner – die zulässige Nutzung der Pachtfläche verlangen. Und diese kann nur eine kleingärtnerische sein, eine Überbetonung des Erholungsteiles der kleingärtnerischen Nutzung darf nicht erfolgen. Die meisten Konflikte im Verein entstehen aus der Unkenntnis (oder auch aus dem Ignorieren) der kleingartenrechtlichen und der pachtrechtlichen Bestimmungen für die Kleingartennutzung, wie sie im Unterpachtvertrag und in der verbindlichen Kleingartenordnung festgelegt sind. Diese Nutzungsbestimmungen müssen vom Kleingärtner auch eingehalten werden, zumal er die entsprechenden Verpflichtungen freiwillig eingegangen ist, denn sie sind die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass vom Landeigentümer die Fläche für die privilegierte Nutzung als Kleingärten zu eine günstige Pacht und zu privilegierten Pachtbedingungen bereitgestellt wurde. Das bedingt, dass sich der Gartenfreund um die dafür erforderlichen Kenntnisse bemühen, sich also sachkundig machen muss.

Dafür bietet ihm der Verein die verschiedensten Möglichkeiten, meist wird dazu die Mitgliederversammlung genutzt. Der Verein wiederum ist satzungsmäßig verpflichtet, die kleingarten- und vereinsrechtliche sowie fachliche Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder zu gewährleisten – im Sprachgebrauch „Fachberatung“ genannt. Das ist zugleich auch eine wesentliche Voraussetzung für die Zuerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit. Wenn auch die Satzung meist keine direkte Pflicht zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung und an den anderen der fachlichen Unterweisung dienenden Veranstaltungen des Vereins enthält, so ist doch das Mitglied die Verpflichtung eingegangen, sich nach den Grundsätzen der Satzung innerhalb des Vereins zu betätigen und aktiv für die Erfüllung von Ziel und Zweck des Vereins zu wirken – das setzt aber auch entsprechende Kenntnisse voraus.

Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung und den anderen Veranstaltungen des Vereins, aber auch die eigene Weiterbildung, liegt deshalb im ureigensten Interesse jedes Mitgliedes. Denn sachkundige Mitglieder sind die Gewähr dafür, dass der Verein in seiner Existenz geschützt wird, weil er zu Recht die das Kleingartenwesen schützenden und privilegierenden gesetzlichen Regelungen in Anspruch nehmen darf. Rechtskenntnis erspart aber auch Ärger, hilft unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden und wirkt sich positiv auf ein vielseitiges und interessantes Vereinsleben aus. Ein gutes Fachwissen garantiert Erfolg und Befriedigung bei der Gartennutzung. Sachkunde fördert letztlich die Kleingärtnergemeinschaft und trägt dazu bei, dass das Kleingärtnern viel mehr Spaß macht.

Außerdem: Lesen bildet, und öfter mal in die Satzung, in den Unterpachtvertrag und in die Kleingartenordnung schauen, hat noch nie geschadet, aber schon oft vor Enttäuschungen bewahrt.

                                                                                                                                                                                Quelle:  Dr. Rudolf Trepte