Verpflichtungen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen für ehrenamtliche Vorstände sowie angestellte Personen
Hier ist zwischen ehrenamtlich tätigen sowie hauptberuflich tätigen Personen zu unterscheiden, da die Verpflichtungen für Personen mit Arbeits- bzw. Dienstverträgen etwas umfangreicher sind.