Sicherheitsleistung
Die Vereinbarung sollte gem. vorliegendem Muster gefertigt werden.
< Die Höhe der Sicherheitsleistung sollte in Höhe einer durchschnittlichen
Jahresrechnung des Vereins einschließlich Pacht, Mitgliedsbeitrag,
Betriebsgrund- und – Nebenkosten, Ersatzzahlungen für Arbeitsstunden und
Versicherungen liegen.
< Die Sicherheitsleistung ist nicht Teil des Vereinsvermögens, es ist daher auf
keinen Fall mit diesem zu vermischen.
< Die Sicherheitsleistung ist nicht im Finanzplan des Vereines ausdrücklich auszuweisen.
Die entsprechenden Buchungsunterlagen sind so zu führen, dass sich ein jeweils
konkreter Sicherheitsleistungsbetrag einem jeweils konkreten Unterpächter/
Vereinsmitglied zuordnen lässt.
< Im Hinblick auf die Trennung der Sicherheitsleistungen vom Vereinsvermögen kann die Einrichtung eines separaten Kontos hierfür sinnvoll sein.
< Im Hinblick auf die Verbindlichkeit und Dokumentation der Sicherheitsleistungen ist
eine entsprechende Beschlussfassung nebst Satzungsänderung über die Erhebung einer
Sicherheitsleistung durch die Mitgliederversammlung des Vereins zu empfehlen.
Formulierungsvorschlag für die Satzung:
„ Die Aufnahme eines Mitglieds in den Verein kann von der Zahlung einer Sicherheits-
Leistung in Höhe von …………….. Euro abhängig gemacht werden.“
Quelle: BDG Grüne Schriftenreihe 243