Recht haben und Recht bekommen …
Im Kleingärtnerverein ergeben sich insbesondere aus den pacht- und kleingartenrechtlichen Beziehungen zwischen Mitglied und Verein Probleme, bei denen der Vorstand aktiv werden muss. Außerdem drohen manche Gartenfreunde bereits schon bei einer Abmahnung mit dem Rechtsanwalt. Wie kann man als Vorstand bei einem eventuellen Rechtsstreit von vornherein gute Karten haben:
^ nur mit stichhaltigen Beweisen kann man gut argumentieren, denn es ist wichtig, die Gegenpartei in die Beweispflicht zu
drängen;
^ es ist dringend geboten, alles schriftlich mit eindeutigen Formulierungen zu fixieren, weil auch mündliche Abreden gelten;
^ Verträge muss man genau lesen und notfalls vor Unterschrift rechtlich prüfen lassen;
^ bei größeren Problemen sollte man vor dem Handeln stets rechtlichen Rat einholen;
^ vor jedem Handeln ist es unerlässlich, Beweise für die eigene Position zu sichern (Dokumente, Aufzeichnungen, Fotos, Zeugen
u.a.);
^ jedes Dokument (Schreiben, Vertrag, Quittung u.a.) muss mit Datum versehen und in Kopie vorhanden sein;
^ bei Abmahnungen muss man klare Auflagen erteilen und unbedingt vergleichbare Verstöße gleich behandeln;
^ wichtig ist, dafür zu sorgen, dass ein Schriftstück den Empfänger nachweisbar erreicht;
^ nach Gespräch in strittigen Sachen sollte man stets ein Gedächtnisprotokoll anfertigen und von Zeugen gegenzeichnen
lassen;
^ auf Mahnungen sowie Schreiben von Vertragspartnern, Ämtern, Gerichten und Anwälten muss man unverzüglich, d.h. vor Fristablauf, reagieren, damit man nicht in Verzug gerät; ggf. sollte man sich vorher rechtlich beraten lassen;
^ vor jeder Klageerhebung ist es unerlässlich, rechtlichen Rat einzuholen, die Versicherung zu kontaktieren und zu prüfen, ob ein Urteil oder ein Vergleich günstiger für den Verein ist, insbesondere dann, wenn eine Vollstreckung illusorisch ist;
^ aus all diesen Gründen braucht der Verein eine Rechtsschutz- und eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
Diese Hinweise sollte man unbedingt beachten. Wenn man auch vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist, muss wenigstens das Rettungsboot klar sein.
Quelle: Dr. Rudolf Trepte