Braucht ein Kleingärtnerverein eine Kleingartenkonzeption?

Die Frage nach der Zukunftssicherung der Kleingartenanlagen stellt sich in manchen Vereinen immer drängender, denn freie, nicht mehr vergebbare Gärten können manchen Verein und Verband vor große Probleme stellen – insbesondere dann, wenn eine Kleingartenanlage mangels Nachfrage „auszubluten“ droht. Denn ein Problem besteht weiter: Die gesamte Pachtsumme muss vom Verein aufgebracht werden und verteilt sich somit auf immer weniger Mitglieder, was letztlich dazu führen kann, dass die einzelnen Kleingärtner diese Summe nicht mehr aufbringen wollen oder können. Das erfordert sowohl vom Verband als Zwischenpächter als auch vom Verein unter Einbeziehung der Mitglieder, weitsichtig über die Perspektive der Kleingartenanlage nachzudenken.
Eine Analyse sollte Klarheit über künftig frei werdende Parzellen schaffen. Der Erhalt der Anlage, wenn auch mit weniger Parzellen, sollte den Vorrang vor dem Auflassen der Kleingartenanlage erhalten. Ideal wäre es, zusammenhängende Teile der Anlage zu erhalten und einzelne Flurstücke aus dem Pachtverhältnis herauszulösen bzw. aus zusammenhängenden Parzellen Gemeinschaftsflächen zu schaffen. Im aufzugebenden oder umzunutzenden Anlagenteil sollten dann die abgegebenen Parzellen nicht mehr vergeben werden.
Zu bedenken wäre auch an einen vom Verein finanzierten Umzug einzelner Gartenfreunde in anderweitig freie Parzellen, um die geplante Freisetzung schneller verwirklichen zu können. Hierbei kann sich zugleich die Solidargemeinschaft der Gartenfreunde, insbesondere beim Aus gleich sozialer Härtefälle, bewähren.
Die Leerstände bieten aber auch die Chance, durch Errichtung von Spielplätzen und Spielflächen für Kinder, eines Fest- und Versammlungsplatzes für den Verein, von Ruhezonen für Besucher, von Lehr- und Lernpfaden für Schulen und interessierte Bürger, von Pkw-Abstellplätzen am Rande der Anlage, von parkähnlichen öffentlichen Grünbereichen mit unterschiedlichen Biotopen u.a., die Attraktivität und Akzeptanz der Kleingartenanlage insgesamt zu erhöhen. Auch einzelne frei gewordene Parzellen bieten Möglichkeiten einer sinnvollen Nutzung, z.B. als Lehrgarten, eingegrünte Sitzecke, Biotop oder Kompostplatz. Die Kleingartenkonzeption sollte durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.

                                                                                                                                                                        Quelle: Dr. Rudolf Trepte